Notfall-Apotheke
In der Regel vereinbaren Sie Ihre Wiederholungsverordnungen mit Ihrem eigenen Arzt. Nur in dringenden Fällen ist es dem diensthabenden Hausarzt möglich, eine Wiederholungsverschreibung zu verschreiben. Der Arzt wird Ihnen genügend Medikamente verschreiben, um Sie bis zur nächsten Sprechstunde Ihres eigenen Hausarztes zu versorgen. Bitte beachten Sie, dass die Apotheke außerhalb der Sprechzeiten zusätzliche Kosten in Rechnung stellt.